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Ist es legal, Filme selbst zu kopieren?

Als die ersten CD-Brenner im Jahre 1992 auf den Markt kamen, waren sie die Sensation schlechthin. Bis dahin hatten die Kunden die CDs nur abspielen, nicht aber selbst beschreiben können. Doch bis sich jedermann einen eigenen Brenner leisten konnte, sollte noch etwas Zeit vergehen, schließlich kostete der erste für Privatkunden konzipierte CD-Brenner die stolze Summe von 22.000 D-Mark – für die jüngeren – das wären heute rund 11.000 Euro. Doch als schließlich die ersten DVD-Laufwerke auf den Markt kamen, waren die CD-Brenner schließlich für jedermann erschwinglich.

Heute hat jeder neue Laptop oder PC einen DVD-Brenner serienmäßig eingebaut. Wer seinen alten PC oder Laptop noch mit einem Brenner aufrüsten möchte, der sollte im Internet die Preise vergleichen, oftmals gibt es gravierende Preisunterschiede für ein und dasselbe Stück. - Doch wie ist das eigentlich mit der Legalität? Darf man sich, zum Beispiel zum Eigengebrauch, ausgeliehene oder gekaufte DVDs oder Musik-CDs kopieren oder nicht? Darf man etwa den neuesten Blockbuster, denn man günstig durch einen Preisvergleich Geizkragen.de erworben hat, für seinen Bruder brennen?

Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland

Grundsätzlich kann man sagen, dass DVDs oder Musik-CDs für den Eigengebrauch gebrannt werden dürfen, wenn sie über keinen Kopierschutz verfügen. Die Filme oder Alben, die keinen Kopierschutz haben, dürfen allerdings nicht unbegrenzt kopiert und weitergegeben oder gar verkauft werden. Es ist lediglich erlaubt, die gebrannten DVDs und CDs innerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises weiter zu schenken, eine kommerzielle Verbreitung ist dagegen selbstverständlich verboten. Da hilft es auch nichts, dass die Hersteller von CD- und DVD-Brennern seit einigen Jahren eine Pauschalabgabe an die Musik- und Filmindustrie leisten müssen, da es ja mit ihren Geräten ermöglicht wird, urherberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. Die verschiedenen Programme zur Umgehung des Kopierschutzes sind zwar legal, wer sie aber dann tatsächlich einsetzt, um Daten, die mit Kopierschutz versehen sind, illegal zu kopieren, macht sich strafbar.

Legale Alternative

Doch es gibt eine legale Alternative, mit deren Hilfe man auch Filme mit Kopierschutz kopieren kann, ohne auf ein illegales Programm zurück greifen zu müssen. Und zwar mit Hilfe von diversen Programmen wie etwa „Hypercam“. Dieses spezielle Programm ergmöglicht es, Filme während des Abspielens aufzuzeichnen. Die Entschlüsselung des Kopierschutzes übernimmt dabei ganz legal das Programm zum Abspielen der DVD, während Hypercam und ähnliche Programme den Film gleichzeitig aufnehmen. So kann man, juristisch einwandfrei, mit Kopierschutz versehene Filme auf den Rechner spielen. Brennt man anschließend den aufgezeichneten Film auf DVD, so tut man nichts Illegales, denn strafrechtliche Konsequenzen muss nur befürchten, wer den Kopierschutz knackt. Solange es diese Gesetzeslücke gibt, kann man also mit ruhigem Gewissen Sicherheitskopien von aktuellen Filmen erstellen und diese im Familien und engen Bekanntenkreis ohne schlechten Gewissens weitergeben.